Auflage und Vernehmlassung: Einwohnergemeinde HohenrainOrdentliches Verfahren Bauherrschaft Grundeigentümer Bauobjekt Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind mit Begründung und Antrag im Doppel mit eingeschriebenem Brief während der Auflagefrist vom 27. März 2021 bis und mit 15. April 2021 an den Gemeinderat Hohenrain einzureichen.
Datum der Neuigkeit 27. März 2021
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