Mobilfunkanlage Swisscom auf Parz. 123, GB HochdorfGemäss dem Merkblatt "Baugesuche für 5G-Mobilfunkantennen; Übersicht und Rechtslage" der Dienststelle uwe vom März 2021 muss das Baugesuch auch in angrenzenden Gemeinden publiziert werden, wenn es Einspracheberechtigte gibt. Aufgrund des Abstandes im Standortdatenblatt, Punkt 6 ist die Gemeinde Hohenrain vorliegend betroffen. Im Zeitpunkt dieser Publikation ist das Baugesuch seitens der Baubehörde von Hochdorf weder im Detail überprüft, noch durch den Gemeinderat von Hochdorf genehmigt. Gemäss § 194 kant. Planungs- und Baugesetz (PBG) sind öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Hochdorf einzureichen. Bei leichtfertigen oder trölerischen Einsprachen, trägt der Einsprecher die dadurch verursachten amtlichen Kosten. Dies gilt auch für die weiteren Verfahrenskosten (§ 212 Abs. 2 PBG). Dokument Publikation_Baugesuch_Swisscom_Mobilfunkantenne_Parzell_123_GB_Hochdorf.pdf (pdf, 81.0 kB) Datum der Neuigkeit 29. März 2021
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