Prämienverbilligung 2024
Einreichung Prämienverbilligungsgesuch 2024 bis 31. Oktober 2023
Anspruch
Im Kanton Luzern haben Personen und Familien, welche am 1. November 2023 im Kanton Luzern ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben und bei einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung angeschlossen sind, Anspruch auf Prämienverbilligung. Zudem muss die Krankenkassenprämie höher sein, als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens.
Anmeldung
Die Anmeldung ist bis spätestens am 31. Oktober 2023 direkt bei der WAS Ausgleichskasse Luzern, Postfach, 6000 Luzern 15, einzureichen. Wird die Anmeldung nach dem 31. Dezember 2023 eingereicht, besteht ein Anspruch erst ab dem Folgemonat der Einreichung. Pro Anmeldung werden alle berechtigten Familienangehörigen im selben Haushalt lebend (Ehepartner, Kinder und junge Erwachsene bis Jahrgang 1999 in Ausbildung) automatisch von der Ausgleichskasse Luzern für die Berechnung ermittelt. Die Anmeldung kann direkt im Internet unter https://ipv.was-luzern.ch/ipv2024/, bei der WAS Ausgleichskasse Luzern oder bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Dokument IPV-Plakat_2024.pdf (pdf, 4447.1 kB)
Datum der Neuigkeit 25. Aug. 2023