2. öffentliche Auflage; Gesamtrevision der OrtsplanungIm Rahmen der ersten öffentlichen Auflage der Gesamtrevision der Ortsplanung Hohenrain vom 4. April 2022 bis 3. Mai 2022 gingen insgesamt 24 Einsprachen gegen Inhalte des Bau- und Zonenreglements (BZR), respektive der Zonenpläne ein. Der Gemeinderat hat daraufhin mit den Einsprechenden Einspracheverhandlungen geführt und versucht, die Einsprachen gütlich zu erledigen. Wo eine gütliche Erledigung möglich war, mussten teilweise das BZR und die Zonenpläne angepasst werden. Die Gemeinde Hohenrain legt daher die entsprechenden Änderungen im Sinne von § 62 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) nun öffentlich auf. Gegenstand des Auflageverfahrens nach § 61 PBG sind:
Alle übrigen Bestimmungen des BZR und verbindlichen Planinhalte in den Zonenplänen bleiben gegenüber der ersten öffentlichen Auflage unverändert und sind nicht Gegenstand dieses Auflageverfahrens. Die aufgeführten Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 14. November 2022 bis und mit 13. Dezember 2022, zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Unterdorfstrasse 7, Hohenrain, zur Einsicht auf. Gleichzeitig können die Planunterlagen unter www.hohenrain.ch eingesehen werden. Allfällige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen gegen die Änderungen im BZR und in den Zonenplänen gegenüber der 1. Auflage sind mit einem Antrag und dessen Begründung während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Hohenrain, Unterdorfstrasse 7, 6276 Hohenrain, einzureichen. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 PBG. Gemäss § 85 des PBG gelten neue Bau- und Nutzungsvorschriften und neue Nutzungspläne ab dem Zeitpunkt ihrer öffentlichen Auflage als Planungszone. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung Hohenrain, Tel. 041 914 61 11 oder gemeinde@hohenrain.ch, wenden. Hohenrain, 3. November 2022
Gemeinderat Hohenrain
Die aufgeführten Unterlagen finden Sie hier.
Datum der Neuigkeit 12. Nov. 2022
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