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Gemeinde Hohenrain

  • Unterdorfstrasse 7
    6276 Hohenrain
  • Tel: 041 914 61 11
    gemeinde@hohenrain.ch

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    08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag
    geschlossen

Auflage und Vernehmlassung Bauvorhaben: Lipp Michael und Bernhard

Eröffnung eines Bauvorhabens gemäss § 193 PBG - ordentliches Verfahren

Gesuchsteller:

Lipp Michael und Bernhard, Oberebersol 4, 6276 Hohenrain

Bauvorhaben:

Neubau Wohnhaus (Geb.Nr. 643) und Versetzen Gartenhaus (Geb.Nr. 644); Abbruch Fensterbrüstung und Erstellen Fenstertüre und Aussentreppe (Geb. Nr. 165)

Parzellen Nr.:

Oberebersol, Parzelle 444, GB Hohenrain

Geb. Nr.:

165, 643, 644

Einsprachefrist:

17.03.2023 bis 05.04.2023

Im Zeitpunkt dieser Publikation ist das Baugesuch seitens der Baubehörde von Hochdorf weder im Detail überprüft, noch durch den Gemeinderat Hohenrain genehmigt.

Gemäss § 194 kant. Planungs- und Baugesetz (PBG) sind öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich an das Bauamt Hochdorf einzureichen. Bei leichtfertigen oder trölerischen Einsprachen, trägt der Einsprecher die dadurch verursachten amtlichen Kosten. Dies gilt auch für die weiteren Verfahrenskosten (§ 212 Abs. 2 PBG).

Baugesuch und Pläne können auf dem Bauamt Hochdorf nach vorgängiger Terminvereinbarung während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die elektronischen Pläne können über die Internetseite https://extranet.hochdorf.ch eingesehen werden. Die entsprechenden Zugangsdaten sind beim Bauamt Hochdorf zu beantragen.



Datum der Neuigkeit 17. März 2023