1. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch die Rechnungskommission. Sie prüft namentlich die Jahresrechnung und die Abrechnungen über Sonder- und Zusatzkredite hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit sowie das Interne Kontrollsystem. Die Rechnungskommission erstattet der Gemeindeversammlung und dem Gemeinderat Bericht und gibt Empfehlungen ab. 2. Die Controllingkommission begleitet den politischen Führungskreislauf zwischen der Gemeindeversammlung und dem Gemeinderat. Sie prüft insbesondere - Aufgaben- und Finanzplan, einschliesslich Budget und Steuerfuss sowie das Legislaturprogramm auf ihre sachliche Richtigkeit und finanzielle Vertretbarkeit,
- die Jahresrechnung und den Jahresbericht im Hinblick auf die Erreichung der festgelegten Ziele,
- Finanzgeschäfte,
- Entwürfe von rechtsetzenden Erlassen.
Sie erstattet der Gemeindeversammlung und dem Gemeinderat Bericht. Sie kann Anpassungen der künftigen Planung oder andere Massnahmen vorschlagen.
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