Wuhraufseher
Der ressortverantwortliche Gemeinderat Umwelt ist von Amtes wegen auch Wuhraufseher und ist für die Ordnung in den Bächen zuständig. Die Bachsohle, also der Bachlauf, ist in der Verantwortung der Gemeinde, sofern diese Verpflichtung nicht an eine Wuhrgenossenschaft abgegeben wurde. Die Arbeiten werden in Zusammenarbeit mit dem Werkdienst erledigt.
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