Revierkommission
Die Revierkommission besteht aus dem Revierförster und je einem Vertreter des Gemeinderates, des Kantons, der Grundeigentümer und der Jagdgesellschaften. Die Kommission berät die Grundbesitzer bei Fragen zur Verhütung von Wildschäden, empfiehlt die erforderlichen Schutzvorkehren und legt die Beiträge fest.
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