 v.l.n.r. René Bächler; Marion Schilt; Alfons Knüsel; Jonas Roth; Luzia Stocker; Reto Strebel (Gemeindeschreiber)
Der Gemeinderat setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen.
Er vertritt die Einwohnergemeinde und ist verwaltende und vollziehende Exekutivbehörde. Er vollzieht die Beschlüsse der Gemeindeversammlung und besorgt alle weiteren ihm durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Der Gemeinderat ist zugleich Teilungsbehörde. Er behandelt seine Geschäfte an den ordentlichen Gemeinderatssitzungen, die in der Regel alle drei Wochen im Gemeindehaus stattfinden.
Die detaillierte Ressortzuteilung und die wichtigsten Kernaussagen der Legislaturphase des Gemeinderates finden Sie unter folgenden Links:
Ressortzuteilung
Legislaturprogramm
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