Die Bürgerrechtskommission besteht aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin und vier weiteren Mitgliedern. Die Bürgerrechtskommission prüft Gesuche ausländischer Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, erstattet der Gemeindeversammlung und dem Gemeinderat Bericht und gibt Empfehlungen ab, erteilt das Gemeindebürgerrecht an Schweizer Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, entlässt Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller aus dem Gemeindebürgerrecht, soweit damit nicht der Verlust des Schweizer Bürgerrechts verbunden ist, äussert sich gegenüber kantonalen Behörden zu Gesuchen um erleichterte Einbürgerung, Wiedereinbürgerung und zum Entzug des Schweizer Bürgerrechts.
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