Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmfähigen Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr, die fünf Tage vor der Versammlung ihren Wohnsitz in Hohenrain begründet haben. Die Gemeindeversammlung findet mindestens zwei Mal pro Jahr statt. Traktanden sind jeweils unter anderem
Das Datum der nächsten Versammlung ist noch nicht bekannt. |