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Der Wohnort mit den kurzen Distanzen

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmfähigen Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr, die fünf Tage vor der Versammlung ihren Wohnsitz in Hohenrain begründet haben. Die Gemeindeversammlung findet mindestens zwei Mal pro Jahr statt. Die wichtigsten Traktanden sind jeweils

  • Wahlgeschäfte (z.B. Rechnungskommission, Schulpflege, Urnenbüromitglieder),
  • Erlass von Reglementen,
  • Rechnungsablage, Voranschläge und Festsetzung Steuerfuss
  • Einbürgerungen von Ausländern,
  • Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden sowie
  • Sach- und Kreditgeschäfte.
Die Wahl des Gemeinderates und Sachgeschäfte mit Einmalausgaben von mehr als 500'000 Franken erfolgen über die Urne.


Nächste Versammlungen

Datum Lokalität Kontakt
11. Mai 2012 Pfarreiheim Pius Stöckli
23. Nov. 2012   Pius Stöckli