Bürgerrecht
"Die Einbürgerung stellt den letzten Schritt auf dem Weg zu einer gelungenen Integration dar." Ordentliche Einbürgerung Ausländische Einwohner, welche nachstehende Voraussetzungen erreichen, können ein Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts einreichen:
Anschliessend wird das Gesuch überprüft und die gesuchsstellende Person zu einem Gespräch mit der Bürgerrechtskommission eingeladen. Erfüllt die gesuchstellende Person die Voraussetzungen, wird sie durch die Bürgerrechtskommission den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung empfohlen. Die Stimmberechtigten entscheiden über die Einbürgerung. Anschliessend werden die Unterlagen weitergeleitet und die restlichen Bewilligungen eingeholt. Information und Bezug der Gesuchsunterlagen
Erleichterte Einbürgerung Für die erleichterte Einbürgerung müssen Sie mit der Abteilung Gemeinden Kontakt aufnehmen: Abteilung Gemeinden
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