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KontaktKontakt

Gemeinde Hohenrain

  • Unterdorfstrasse 7
    6276 Hohenrain
  • Tel: 041 914 61 11
    gemeinde@hohenrain.ch

    Montag - Mittwoch
    08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

    Donnerstag
    08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag
    geschlossen

Bürgerrecht

Adresse: Unterdorfstrasse 7, 6276 Hohenrain
Telefon: 041 914 61 14
E-Mail: sonja.baettig@hohenrain.ch

"Die Einbürgerung stellt den letzten Schritt auf dem Weg zu einer gelungenen Integration dar."

Ordentliche Einbürgerung

Ausländische Einwohner, welche nachstehende Voraussetzungen erreichen, können ein Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts einreichen:

  • Aufenthalt seit 10 Jahren in der Schweiz, wovon drei in den letzten fünf Jahre vor Einreichung des Gesuchs.

  • Aufenthalt in den letzten fünf Jahren während mindestens 3 Jahren in der Gemeinde Hohenrain, wobei ein Jahr unmittelbar vor der Einbürgerung.

  • Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)

  • Deutschkenntnisse

  • Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • Respektierung der Werte der Bundesverfassung

  • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb von Bildung

  • Förderung der Integration von Familienmitgliedern

  • Vertrautsein mit den örtlichen Lebensverhältnissen

Anschliessend wird das Gesuch überprüft und die gesuchsstellende Person zu einem Gespräch mit der Bürgerrechtskommission eingeladen. Erfüllt die gesuchstellende Person die Voraussetzungen, wird sie durch die Bürgerrechtskommission den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung empfohlen. Die Stimmberechtigten entscheiden über die Einbürgerung. Anschliessend werden die Unterlagen weitergeleitet und die restlichen Bewilligungen eingeholt.

Information und Bezug der Gesuchsunterlagen:
Gemeindeverwaltung Hohenrain
Unterdorfstrasse 7
6276 Hohenrain
Tel. 041 914 61 14
sonja.baettig@hohenrain.ch

 

Erleichterte Einbürgerung

Für die erleichterte Einbürgerung müssen Sie mit der Abteilung Gemeinden Kontakt aufnehmen:

Abteilung Gemeinden
Bundesplatz 14
6002 Luzern
Tel. 041 228 64 83
www.gemeinden.lu.ch

 

Heimatort Hohenrain erlangen
Als Schweizer Bürgerin oder Bürger können Sie das Bürgerrecht erlangen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erreichen:

  • Aufenthalt in den letzten fünf Jahren während mindestens 3 Jahren in der Gemeinde Hohenrain, wobei ein Jahr unmittelbar vor der Einbürgerung.
  • In der Gemeinde einen guten Ruf geniessen.

Erfüllt die Gesuchstellende Person die Voraussetzungen, erteilt die Bürgerrechtskommission das Gemeindebürgerrecht.



Personen

LeitungFunktionTelefon
Bättig, SonjaGemeindeschreiber-Substitutin041 914 61 14

Name

Funktion

Telefon
Lang, SabrinaStellvertreterin041 914 61 17


Dienste

NameVerantwortlichTelefon
EinbürgerungsverfahrenBättig, Sonja041 914 61 14

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