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KontaktKontakt

Gemeinde Hohenrain

  • Unterdorfstrasse 7
    6276 Hohenrain
  • Tel: 041 914 61 11
    gemeinde@hohenrain.ch

    Montag - Mittwoch
    08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

    Donnerstag
    08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag
    geschlossen

Friedensrichteramt Hochdorf

Adresse: c/o Bezirksgericht Hochdorf, Hohenrainstrasse 8, 6280 Hochdorf
Telefon: 041 228 36 53
E-Mail: friedensrichter.hochdorf@lu.ch
Homepage: https://gerichte.lu.ch/organisation/schlichtungsbehoerden/friedensrichter/konkursaemter_uebersicht

Die Friedensrichterin / der Friedensrichter ist für zivilrechtliche Streitigkeiten auf Gemeindeebene zuständig (Ausnahmen: Mietstreitigkeiten und arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis und mit CHF 30'000.00).

Die Friedensrichterin / der Friedensrichter versucht zu vermitteln und, wenn immer möglich, zu einem Vergleich zwischen den streitenden Parteien zu gelangen. Die Friedensrichterin / der Friedensrichter hat nur Vermittlungsfunktion und keine Entscheidkompetenz.

Wer ein Aussöhnungsverfahren einleiten will, hat bei der zuständigen Friedensrichterin / dem zuständigen Friedensrichter schriftlich und mit Angabe der Rechtsbegehren die Vorladung der beklagten Partei zu verlangen. Die Friedensrichterin / der Friedensrichter lädt die Parteien unverzüglich zum Aussöhnungsversuch vor. Die Parteien haben grundsätzlich persönlich zu erscheinen. Kommt eine Vereinbarung (Klageanerkennung, Klageverzicht oder Vergleich) zustande, wird sie protokolliert; ihr kommt die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils zu. Wird keine Einigung erzielt, stellt die Friedensrichterin / der Friedensrichter der klagenden Partei einen Weisungsschein aus. Diese kann dann innert zweier Monate nach dem Aussöhnungsversuch die gerichtliche Klage einreichen.


Personen

LeitungFunktionTelefon
Waldispühl-Braun, NicoleFriedensrichterin041 228 36 53


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