AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern (WAS Wirtschaft Arbeit Soziales - AK Luzern). Sie ist zuständig für die Erfassung der Beitragspflichtigen und informiert über die Zuständigkeiten und die Geltendmachung von Leistungen der Ausgleichskasse.
Wir beraten und informieren Sie gerne über:
- Rentenbezüge (Alters- und Hinterlassenenrenten)
- Hilflosenentschädigungen
- Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
- Splitting bei Scheidung
- Betreuungsgutschriften
- Erziehungsgutschriften
- Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
- Erwerbsausfallentschädigungen (EO)
- Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen)
- Prämienverbilligung
Weitere Infos sowie Merkblätter erhalten Sie unter www.was-luzern.ch.
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