Steueramt
Das Steueramt ist zuständig für
Einreichung der Steuererklärung Die Steuererklärung ist 30 Tage nach Erhalt einzureichen. Falls Sie aus wichtigen Gründen diese Frist nicht einhalten können, bitten wir um Eingabe einer Fristverlängerung. Zinssätze für Vorauszahlungen / Verzugszinsen Vergütungszins für Vorauszahlungen 0.0 % Negativer/Positiver Ausgleichszins 0.0 % Verzugszins für verspätete Zahlungen 3.5 % Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch Einzahlungsscheine für Vorauszahlungen zu. Weitere Informationen finden Sie unter www.steuern.lu.ch
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