Teilungsamt
Das Teilungsamt bearbeitet alle im Zusammenhang mit Erbschaftsfällen anfallenden Aufgaben und Entscheide der Teilungsbehörde:
- Sicherung des Erbgangs (Sicherungsinventar etc.)
- Erbenermittlung, Erbenbescheinigung
- Mitteilung an Erben und Willensvollstrecker
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
- Steuer-/Öffentliches Inventar
- Durchführung der amtlichen Liquidation
- Mitwirkung bei der Erbteilung
- Vorbereitung der Erbschaftssteuerveranlagung
- Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und Erbverträge