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28.09.2023 18:55:15


Einbürgerungsverfahren

Zuständiges Amt: Bürgerrecht
Verantwortlich: Bättig, Sonja

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Hohenrain erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erlangen?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nach dem ist für die Einbürgerung der Gemeinderat oder die Gemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden sowie der Bund am Verfahren beteiligt.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:

Für Schweizer Staatsangehörige:

  • Schreiben, dass Sie das Bürgerrecht von Hohenrain möchten, zusammen mit einer Erklärung ob und warum Sie das bisherige Bürgerrecht beibehalten wollen.
  • Strafregisterauszug
  • Betreibungsregisterauszug
  • Familienschein für Verheiratete (am bisherigen Bürgerort verlangen)
  • Personenstandsausweis für unverheiratete Personen (am bisherigen Bürgerort verlangen)


Für ausländische Staatsangehörige:

  • Auszug aus dem Personenstandsregister
  • Wohnsitzbestätigungen
  • Strafregisterauszug
  • Betreibungsregisterauszug
  • Kopie Reisepass
  • Kopie Ausländerausweis
  • Erklärung Einhaltung Rechtsordnung
  • Sprachnachweis
  • Lebenslauf inkl. Portraitfoto
  • Arbeits- resp. Schulzeugnisse

Die Gemeindeverwaltung hält sich vor, weitere Unterlagen einzufordern.

Preis: gemäss Tarif


Dokumente Einburgerungsgesuch_fur_bereits_Schweizerburger.pdf (pdf, 355.4 kB)
Merkblatt_zum_Erwerb_des_Schweizer_Burgerrechts.pdf (pdf, 307.1 kB)

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