Beherbergungsabgaben
Verantwortlich: Keller, Fabienne Für die Finanzierung des Tourismusmarketings erhebt der Kanton eine Beherbergungsabgabe.
Die Abgaben pro Person und Logiernacht beträgt CHF 0.50. Ab dem 1. Januar 2020 werden im Kanton Luzern bei einer Buchung auf Airbnb die Beherbergungsabgaben pro Übernachtung und pro Person automatisiert beim Buchungsvorgang eingezogen. Airbnb überweist sie dann an Luzern Tourismus. Dokument Merkblatt_Beherbergungsabgaben.pdf (pdf, 75.3 kB)
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