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KontaktKontakt

Gemeinde Hohenrain

  • Unterdorfstrasse 7
    6276 Hohenrain
  • Tel: 041 914 61 11
    gemeinde@hohenrain.ch

    Montag - Mittwoch
    08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

    Donnerstag
    08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag
    geschlossen

Beherbergungsabgaben

Verantwortlich: Keller, Fabienne

Für die Finanzierung des Tourismusmarketings erhebt der Kanton eine Beherbergungsabgabe.
Gemäss § 7 des Tourismusgesetzes hat Beherbergungsabgaben zu entrichten, wer

  • gegen Entgelt in Hotels, Motels, Gasthäusern, Fremdenpensionen, Jugendherbergen und andern Beherbergungsbetrieben Gäste aufnimmt;
  •  Fremdenzimmer, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Camping- oder Caravaning Plätze vermietet;
  • oder gewinnorientierte Schulen auf Internatsbasis betreibt.

Die Abgaben pro Person und Logiernacht beträgt CHF 0.50.

Ab dem 1. Januar 2020 werden im Kanton Luzern bei einer Buchung auf Airbnb die Beherbergungsabgaben pro Übernachtung und pro Person automatisiert beim Buchungsvorgang eingezogen. Airbnb überweist sie dann an Luzern Tourismus.


Dokument Merkblatt_Beherbergungsabgaben.pdf (pdf, 75.3 kB)

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