Abmeldung/WegzugSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen seit dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden und sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Falls Sie einen Heimatschein bei uns hinterlegt haben, händigen wir Ihnen diesen gerne aus. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, sich persönlich am Schalter abzumelden, können wir Ihnen unter Kostenfolge den Heimatschein zustellen. Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
|