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KontaktKontakt

Gemeinde Hohenrain

  • Unterdorfstrasse 7
    6276 Hohenrain
  • Tel: 041 914 61 11
    gemeinde@hohenrain.ch

    Montag - Mittwoch
    08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

    Donnerstag
    08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag
    geschlossen

Handlungsfähigkeitszeugnis

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei
Verantwortlich: Bättig, Sonja

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person, d.h. dass sie mündig und urteilsfähig ist.

Seit 1. Januar 2013 ist das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ausgestellt.

Zuständigkeitshalber kann nur das Zentrum für Soziales KESB (Zenso) in Hochdorf für Einwohnende der Gemeinde Hohenrain Handlungsfähigkeitszeugnisse ausstellen.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Zentrum für Soziales KESB (Zenso).

Zentrum für Soziales KESB (Zenso)
Postfach
Baldeggstrasse 20
6281 Hochdorf
Tel. 041 914 62 00
E-Mail: kesb@zenso.ch
 


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