HandlungsfähigkeitszeugnisDas Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person, d.h. dass sie mündig und urteilsfähig ist. Seit 1. Januar 2013 ist das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ausgestellt. Zuständigkeitshalber kann nur das Zentrum für Soziales KESB (Zenso) in Hochdorf für Einwohnende der Gemeinde Hohenrain Handlungsfähigkeitszeugnisse ausstellen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Zentrum für Soziales KESB (Zenso). Zentrum für Soziales KESB (Zenso)
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