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KontaktKontakt

Gemeinde Hohenrain

  • Unterdorfstrasse 7
    6276 Hohenrain
  • Tel: 041 914 61 11
    gemeinde@hohenrain.ch

    Montag - Mittwoch
    08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

    Donnerstag
    08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag
    geschlossen

Sozialversicherung

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle

Als AHV-Zweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Luzern (WAS Wirtschaft Arbeit Soziales - Ausgleichskasse Luzern).

Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über folgende Zweige der Sozialversicherungen beziehen:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • EL (Ergänzungsleistung)
  • EO/MSE (Erwerbsersatzordnung/Mutterschaftsentschädigung)
  • FAK/FLG (Familienzulagen inkl. Landwirtschaft)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • NE (Nichterwerbstätige)
  • PV (Prämienverbilligung)


Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist (ca. 3-4 Monate vor Eintritt des Rentenalters).


Online-Dienste

Name Laden
Ausgleichskasse Luzern - Formulare Link


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