Sozialversicherung
Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle Als AHV-Zweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Luzern (WAS Wirtschaft Arbeit Soziales - Ausgleichskasse Luzern). Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über folgende Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
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