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KontaktKontakt

Gemeinde Hohenrain

  • Unterdorfstrasse 7
    6276 Hohenrain
  • Tel: 041 914 61 11
    gemeinde@hohenrain.ch

    Montag - Mittwoch
    08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

    Donnerstag
    08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag
    geschlossen

Wirtschaftliche Sozialhilfe

Zuständiges Amt: Gesundheit und Soziales
Verantwortlich: Bättig, Sonja

Die Sozialhilfe braucht es dort, wo Lücken im System der sozialen Sicherung bestehen. Sozialhilfe bewahrt Menschen in Notsituationen vor Armut und Ausgrenzung. Die Sozialhilfe trägt so wesentlich zum sozialen Frieden in der Schweiz bei und garantiert, dass alle Personen menschenwürdig leben können.

Die Gemeinde Hohenrain gehört dem Zentrum für Soziales (Zenso) in Hochdorf an. Für die Anmeldung eines sozialhilferechtlichen Leistungsanspruchs, melden Sie sich bitte beim Zenso in Hochdorf:

Zentrum für Soziales (Zenso)
Bankstrasse 3b
Postfach 694
6281 Hochdorf

Tel. 041 914 31 31
hochdorf@zenso.ch

Weitere Links:

  • Die SKOS-Richtlinien sind Empfehlungen zur Ausgestaltung und Berechnung der Sozialhilfe.
  • Das Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe will zu einer einheitlichen Anwendung der Sozialhilfe, insbesondere der SKOS-Richtlinien im Kanton Luzern beitragen.

 


Dokument Sozialhilfe_kurz_erklart_2020.pdf (pdf, 184.4 kB)

Publikationen

Name Laden
Sozialfonds der Gemeinde Hohenrain (pdf, 498.3 kB)


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