Abgabe für Radio und FernsehenAlle Schweizer Haushalte sowie Unternehmen und Kollektivhaushalte zahlen grundsätzlich eine Abgabe für Radio und Fernsehen. Die Abgabepflicht hängt nicht davon ab, ob Geräte vorhanden sind, die den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen ermöglichen (Radio- oder TV-Geräte, Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetzugang).
Zuständig für die Erhebung der Abgabe ist die SERAFE AG. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der SERAFE AG.
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