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KontaktKontakt

Gemeinde Hohenrain

  • Unterdorfstrasse 7
    6276 Hohenrain
  • Tel: 041 914 61 11
    gemeinde@hohenrain.ch

    Montag - Mittwoch
    08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

    Donnerstag
    08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag
    geschlossen

Abgabe für Radio und Fernsehen

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Keller, Fabienne

Alle Schweizer Haushalte sowie Unternehmen und Kollektivhaushalte zahlen grundsätzlich eine Abgabe für Radio und Fernsehen. Die Abgabepflicht hängt nicht davon ab, ob Geräte vorhanden sind, die den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen ermöglichen (Radio- oder TV-Geräte, Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetzugang).

  • Privathaushalte zahlen seit dem 1. Januar 2021 335 Franken im Jahr.
  • Kollektivhaushalte zahlen seit dem 1. Januar 2021 670 Franken im Jahr.
  • Unternehmen zahlen eine vom Umsatz abhängige Abgabe.
  • Die Abgabe dient zur Unterstützung der SRG, aber auch konzessionierter lokaler Radio- und Fernsehsender. Diese Sender müssen bestimmte Dienstleistungen erbringen, um einen qualitativ hochstehenden Service public in der Schweiz zu garantieren.

 

Zuständig für die Erhebung der Abgabe ist die SERAFE AG. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der SERAFE AG.


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