Auflage und Vernehmlassung Bauvorhaben: Vertesy-Flury Robin
Eröffnung eines Bauvorhabens gemäss § 193 PBG - ordentliches Verfahren
Gesuchsteller:
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Vertesy-Flury Robin, Sennwedistrasse 5, 6276 Hohenrain
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Bauvorhaben:
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Neubau beheizter Swimmingpool, Erstellung 2 Holztüren
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Parzellen Nr.:
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Sennwedistrasse 5, 6276 Hohenrain, Parzelle 1627, GB Hohenrain
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Geb. Nr.:
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618
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Einsprachefrist:
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20.11.2023 bis 11.12.2023
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Im Zeitpunkt dieser Publikation ist das Baugesuch seitens der Baubehörde von Hochdorf weder im Detail überprüft, noch durch den Gemeinderat Hohenrain genehmigt.
Gemäss § 194 kant. Planungs- und Baugesetz (PBG) sind öffentlich-rechtliche und
privatrechtliche Einsprachen mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich an das
Bauamt Hochdorf einzureichen. Bei leichtfertigen oder trölerischen Einsprachen, trägt der
Einsprecher die dadurch verursachten amtlichen Kosten. Dies gilt auch für die weiteren
Verfahrenskosten (§212 Abs. 2 PBG).
Baugesuch und Pläne können auf dem Bauamt Hochdorf nach vorgängiger
Terminvereinbarung während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die
elektronischen Pläne zum Baugesuch können über die Internetseite
https://extranet.hochdorf.ch eingesehen werden. Die entsprechenden Zugangsdaten
sind beim Bauamt Hochdorf zu beantragen.
Datum der Neuigkeit 20. Nov. 2023