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Jetzt Anspruch und Höhe der Betreuungsgutscheine berechnen

Eltern können jetzt den Online-Rechner testen
 

Ab August 2026 führen alle Luzerner Gemeinden Betreuungsgutscheine ein – dafür hat sich die Stimmbevölkerung vergangenen November in der Abstimmung rund um das neue Kita-Gesetz ausgesprochen. Für die Bewirtschaftung der Betreuungsgutscheine und die Bearbeitung der nötigen Personendaten muss der Kanton den Gemeinden eine Fallapplikation zur Verfügung stellen. Detaillierte Informationen fehlten bislang, nun gibt die Regierung ein Update, wie es bis zur Einführung in drei Monaten weitergeht.

Für Eltern das Wichtigste zuerst: Sie können schon jetzt prüfen, ob sie Anspruch auf Betreuungsgutscheine haben und wie hoch diese ungefähr ausfallen werden. Der Kanton hat den Online-Rechner auf der Website der Dienststelle Soziales und Gesellschaft aufgeschaltet. Am schnellsten finden Eltern ihn, wenn sie unter disg.lu.ch nach unten scrollen und in der Rubrik «Häufig gesucht» auf «Familienergänzende Kinderbetreuung» klicken. Einen Antrag auf Betreuungsgutscheine können Erziehungsberechtigte dann ab August 2026 via my.lu.ch einreichen.

Der Kanton Luzern meldet, die Fallapplikation könne darum wie geplant im August eingeführt werden. Alle weiteren Informationen erfolgen über die Gemeinden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an den Bereich Soziales der Gemeinde Hohenrain unter Tel. 041 914 61 14 oder gemeinde@hohenrain.ch.