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Anordnung Ersatzwahl Gemeindepräsident / Gemeindepräsidentin

Der Gemeinderat Hohenrain beschliesst infolge Demission von Gemeindepräsident Alfons Knüsel per
30. September 2026, gestützt auf die Kantonsverfassung vom 17. Juni 2007, das Stimmrechtsgesetz vom
25. Oktober 1988, das Gemeindegesetz vom 4. Mai 2004 und die Gemeindeordnung vom 20. Oktober 2019:

Auf Sonntag, 14. Juni 2026, wird, unter Vorbehalt einer stillen Wahl, die Ersatzwahl eines Gemeindepräsidenten / einer Gemeindepräsidentin Hohenrain für den Rest der Amtsdauer 2024 bis 2028 angesetzt.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Anordnung

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Gemeindeschreiberin Claudia Lustenberger unter
041 914 61 12 oder claudia.lustenberger@hohenrain.ch.