Kanton Luzern überprüft Baubewilligungspraxis in der Landwirtschaft
Als bedeutender Agrarkanton steht Luzern vor der Herausforderung, die Bedürfnisse der Landwirtschaft zu erfüllen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. Insbesondere im Rahmen von Baubewilligungsverfahren ausserhalb der Bauzone sind die Vorgaben und Interessen aus beiden Perspektiven zu berücksichtigen.
Mit den neuen Bestimmungen aus dem nationalen Raumplanungsgesetz erhält die Landwirtschaft einen grösseren Spielraum bei Bauvorhaben. Dies erfordert Anpassungen bei deren Beurteilung im Baubewilligungsverfahren. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartment hat hier Handlungsbedarf erkannt und setzt eine Taskforce ein.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Mitteilung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements.