Gemeinderat
Beschreibung Gemeinderat
Der Gemeinderat setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen.
Er vertritt die Einwohnergemeinde und ist verwaltende und vollziehende Exekutivbehörde. Er vollzieht die Beschlüsse der Gemeindeversammlung und besorgt alle weiteren ihm durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Der Gemeinderat ist zugleich Teilungsbehörde. Er behandelt seine Geschäfte an den ordentlichen Gemeinderatssitzungen, die in der Regel alle drei Wochen im Gemeindehaus stattfinden.
Die detaillierte Ressortzuteilung und die wichtigsten Kernaussagen der aktuellen Legislaturphase des Gemeinderates finden Sie in nachfolgenden Dokumenten:
Ressortzuteilung [pdf, 227 KB]
Legislaturprogramm [pdf, 407 KB]