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Gemeindeversammlung

Alle Bürgerinnen und Bürger von Hohenrain sind an den Gemeindeversammlungen willkommen. Wir freuen uns auf viel Besuch und reges Interesse.

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmfähigen Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr, die fünf Tage vor der Versammlung ihren Wohnsitz in Hohenrain begründet haben. Die Gemeindeversammlung findet mindestens zwei Mal pro Jahr statt. Dabei können folgende Themenbereiche Traktanden bilden:

  • Wahl (Mitglieder Rechnungs- und Controllingkommission sowie des Urnenbüros)
  • Rechtssetzende Beschlüsse
  • Finanzgeschäfte (inkl. Budget und Rechnung)
  • Politische Planung
  • Kontrolle und Steuerung
  • weitere Sachentscheide (inkl. Zusicherung Gemeindebürgerrecht an ausländische Staatsangehörige)

Nachstehend finden Sie die Informationen zu den aktuellen und vergangenen Gemeindeversammlungen.

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