Absolutes Feuerverbot im Freien
Anhaltende Trockenheit: Neu gilt absolutes Feuerverbot im Freien
Die aussergewöhnliche Trockenheit wirkt sich zunehmend auf Wald, Gewässer und Wasserlebewesen aus. Auch das Waldbrandrisiko steigt weiter an. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Gefahr als sehr gross ein und erlässt deshalb auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) ein absolutes Feuerverbot im Freien.
Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten. Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien, erhöhter Aufmerksamkeit gegenüber dürren Ästen bei Waldbesuchen sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Auch sollten Fische in flachem Wasser möglichst nicht gestört werden. Nur flächendeckende, ergiebige und über mehrere Tage anhaltende Niederschläge würden die Situtation entspannen.
Das absolute Feuerverbot im Freien beinhaltet folgende Regelungen:
- Im ganzen Kanton Luzern ist es im Freien verboten, Feuer zu entfachen.
- Das Feuerverbot gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées.
- Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art ist verboten.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen, welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist verboten.
- Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrill.
- Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Wald- oder Flurbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.
Bitte beachten Sie das Plakat Feuerverbot.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons Luzern.