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Bekanntmachung: Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2026

BEKANNTMACHUNG (NACH § 115 STIMMRECHTSGESETZ)

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2026

Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Gemeindeversammlung nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt.

Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden. Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlung jederzeit bei der Gemeindeverwaltung einsehen.

Hohenrain, 25. Juni 2026

GEMEINDEVERWALTUNG HOHENRAIN