Eröffnung eines Bauvorhabens: Yvonne Krummenacher und Ronny Bühlmann
Eröffnung eines Bauvorhabens gemäss § 193 Planungs- und Baugesetz (PBG)
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eBAGE Nr. |
2026-4781 |
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Bauvorhaben |
Ersatzneubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (Abbruch GVL-Nr. 150) |
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Grundstück-Nr. |
1333 |
| GV-Nr. | 657 |
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Adresse |
Märglenweid 7 |
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Gesuchsteller |
Yvonne Krummenacher Ronny Bühlmann, Märglenweid 7, 6276 Hohenrain |
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Einsprachefrist |
05.10.2026 bis 26.10.2026 |
Baugesuch und Pläne können auf der Gemeinde Hohenrain während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Alternative zur Auflage finden Sie hier [zip, 3.4 MB].
Das Passwort für die Online-Planauflage kann mit E-Mail oder telefonisch angefragt werden.
Im Zeitpunkt dieser Publikation ist das Baugesuch weder im Detail überprüft, noch genehmigt.
Gemäss § 194 kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) sind öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich einzureichen.