Eröffnung eines Bauvorhabens: Kanton Luzern, Dienststelle Immobilien
Eröffnung eines Bauvorhabens gemäss § 193 Planungs- und Baugesetz (PBG)
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eBAGE Nr. |
2025-3807 |
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Bauvorhaben |
Erstellen Weideweg und Terrainanpassung Rebberg |
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Grundstück-Nr. |
1575 und 620, GB Hohenrain |
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Adresse |
Sennweidstrasse 35, 6276 Hohenrain |
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Gesuchstellerin |
Kanton Luzern Finanzdepartement, vertreten durch die Dienststelle Immobilien,
Stadthofstrasse 4, 6002 Luzern |
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Einsprachefrist |
11.08.2025 bis 01.09.2025 |
Baugesuch und Pläne können auf der Gemeinde Hohenrain während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Alternative zur Auflage finden Sie hier [zip, 7.1 MB].
Das Passwort für die Online-Planauflage kann mit E-Mail oder telefonisch angefragt werden.
Im Zeitpunkt dieser Publikation ist das Baugesuch weder im Detail überprüft, noch genehmigt.
Gemäss § 194 kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) sind öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich einzureichen.