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Baubewilligungsverfahren

Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne bei der Einreichung eines Baugesuches und begleiten das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an die Baubehörde. Ausserdem koordinieren sie die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.

Das Baugesuchsformular inkl. Beilagen ist online einzureichen. Zusätzlich sind mind. drei Exemplare in Papierform und vollständig unterzeichnet (Planverfasser, Bauherrschaft, Grundeigentümer) bei der Gemeindeverwaltung Hohenrain einzureichen.

Folgende Dienstleistungen gehören ebenfalls zum Baubewilligungsverfahren:

Bau- und Zonenreglement inkl. Zonenplan

Anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Mai 2023 beschlossen die Stimmberechtigten die Gesamtrevision der Ortsplanung Hohenrain. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat mit Entscheid vom 2. Juli 2024 die an der Gemeindeversammlung neu beschlossene Ortsplanung genehmigt. Mit dem Genehmigungsentscheid des Regierungsrates treten das Bau- und Zonenreglement sowie die Zonenpläne in Kraft, soweit sie nicht mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden (§ 64 Abs. 4 PBG). Diejenigen Gebiete, welche mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten wurden, sind in den Zonenplänen mit dem Vermerk «genehmigt, noch nicht in Kraft» versehen. Bei diesen Gebieten sind nach wie vor die alten sowie die neuen baurechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Aktuelle baurechtliche Bestimmungen