Alimentenhilfe (Bevorschussung und Inkasso)
Die Alimentenhilfe umfasst die Bevorschussung und das Inkasso von Kinder- und Ehegattenalimenten. Anspruch auf Alimentenhilfe haben Kinder und Ehegatten, wenn die Unterhaltspflichtigen Zahlungen nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig ausführen. Die Gemeinde resp. die Regionale Alimentenfachstelle übernimmt im Falle einer Bevorschussung das Inkasso der geschuldeten Unterhaltsbeiträge.
Die Fachstelle leistet auch Inkassohilfe für Familienzulagen welche in einem Unterhaltstitel erfasst sind (Art. 3 Abs. 2 InkHV).
Seit September 2024 ist für die Gemeinde Hohenrain die Regionale Alimetenfachstelle Hochdorf Ihr Ansprechpartner für Anliegen rund um das Alimenteninkasso/-Bevorschussung:
Regionale Alimentenfachstelle Hochdorf
Gemeindeverwaltung Hochdorf
Hauptstrasse 3
6280 Hochdorf
041 914 17 45
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