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Bürgerrechtskommission

Beschreibung Bürgerrechtskommission

Die Bürgerrechtskommission besteht aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin und vier weiteren Mitgliedern, welche durch den Gemeinderat gewählt werden. Der ressortverantwortliche Gemeinderat ist von Amtes wegen Mitglied in der Bürgerrechtskommission. Das Protokoll wird seitens Verwaltung geführt.

Die Bürgerrechtskommission prüft Gesuche ausländischer Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller zur Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, erstattet der Gemeindeversammlung und dem Gemeinderat Bericht und gibt Empfehlungen ab. Zudem erteilt sie das Gemeindebürgerrecht an Schweizer Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller und entlässt Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller aus dem Gemeindebürgerrecht, soweit damit nicht der Verlust des Schweizer Bürgerrechts verbunden ist. Gegenüber kantonalen Behörden äussert sie sich zu Gesuchen um erleichterte Einbürgerung, Wiedereinbürgerung und zum Entzug des Schweizer Bürgerrechts.