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Sondersteuern

Beschreibung Sondersteuern

Der Bereich Sondersteuern ist für die Veranlagung folgender Steuern verantwortlich:

  • Erbschaftssteuern
  • Handänderungssteuern
  • Grundstückgewinnsteuern

Gerne geben wir Ihnen bezüglich der Berechnungen Auskunft.

Die Hundesteuern werden über den Bereich Allgemeine Dienste in Rechnung gestellt.

Sondersteuern auf Kapitalabfindungen erfolgen über den Bereich Steuern.