Bauwesen
Beschreibung Bauwesen
Die Gemeinde arbeitet im Baubereich mit verschiedenen externen Partnern zusammen. Aufgrund der bekannten Überlastung des Bauamtes Hochdorf hat sich der Gemeinderat Hohenrain nach Gesprächen mit den Verantwortlichen trotz bestehender Leistungsvereinbarung entschieden, das Bauamt Hochdorf ab sofort zu entlasten, indem neue Baugesuche direkt bei der Gemeindeverwaltung Hohenrain eingereicht werden können und durch diese auch bearbeitet werden.
Wir bieten folgende Dienstleistungen an:
- Beratung in baurechtlichen Fragen
- Prüfung von Baugesuchen
- Durchführung der Baubewilligungsverfahren (ordentliche und vereinfachte Verfahren)
- Bebauungs- und Gestaltungspläne
- Baukontrollen
Die Entscheidungskompetenz für Baubewilligungen obliegt bei der Gemeinde Hohenrain.
Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Planungs- und Bauwesen auf kommunaler Ebene? Kontaktieren Sie uns gerne per Mail gemeinde@hohenrain.ch.
Gemäss Art. 4 Ziff. 1 BZR setzt die Gemeinde für die Beratung und Beurteilung von baulichen Massnahmen mit ortsbildprägender Wirkung und bei der Beurteilung von Gestaltungs- und Bebauungsplänen ein Baufachgremium ein. Dieses setzt sich aus Vertretern der Gemeinde sowie mit Baufachberatern zusammen.
Bei der Einreichung eines Baugesuchs ist Folgendes zu beachten:
- Für eine korrekte und vollständige Bearbeitung eines Baugesuchs konsultieren Sie frühzeitig die Kant. Wegleitung "Baugesuch und Beilagen".
- Vollständige und qualitativ gute Unterlagen beschleunigen das Baubewilligungsverfahren.
- Die kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft stellt verschiedene Dokumente online bereit, die die Bearbeitung und die Zusammenarbeiten erleichtern.
Die jeweiligen Baugesuchsauflagen werden auf unserer Webseite veröffentlicht.
Zugangsdaten erhalten Anstösser in Ihrer Anstössermitteilung per Briefpost oder werden auf Anfrage Interessierten ausgehändigt.