Navigieren in Hohenrain

Bauwesen

Beschreibung Bauwesen

Die Gemeinde arbeitet im Baubereich mit verschiedenen externen Partnern zusammen. Die Haupttätigkeit im Baubewilligungs- und Baukontrollverfahren erfüllt seit 1. Mai 2021 das Bauamt Hochdorf. Die Aufgaben des Bauamts fassen sich wie folgt zusammen

  • Beratung in baurechtlichen Fragen
  • Prüfung von Baugesuchen
  • Durchführung der Baubewilligungsverfahren (ordentliche und vereinfachte Verfahren)
  • Bebauungs und Gestaltungspläne
  • Baukontrollen

Die Entscheidungskompetenz für Baubewilligungen obliegt nach wie vor bei der Gemeinde Hohenrain.

 

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Planungs- und Bauwesen auf kommunaler Ebene? Die Abteilung Baubewilligungen ist Anlauf- und Auskunftsstelle für Bauvorhaben jeglicher Art und zuständig für das gesamte Baubewilligungsverfahren vom Baugesuch bis zur Bauvollendung mit Baukontrollen. Sie erreichen das Bauamt über die E-Mail-Adresse baubewilligungen@hochdorf.ch.

Haben Sie allgemeine Fragen zum Ressort Bau, Verkehr und Umwelt (ausser Baubewillgungsverfahren, siehe oben), kontaktieren Sie diese bitte über die E-Mail-Adresse bvu@hochdorf.ch.

 

Gemäss Art. 4 Ziff. 1 BZR setzt die Gemeinde für die Beratung und Beurteilung von baulichen Massnahmen mit ortsbildprägender Wirkung und bei der Beurteilung von Gestaltungs- und Bebauungsplänen ein Baufachgremium ein. Dieses setzt sich aus Vertretern der Gemeinde sowie mit Baufachberatern zusammen.

Bei der Einreichung eines Baugesuchs ist Folgendes zu beachten:

  • Für eine korrekte und vollständige Bearbeitung eines Baugesuchs konsultieren Sie frühzeitig die Kant. Wegleitung "Baugesuch und Beilagen".
  • Vollständige und qualitativ gute Unterlagen beschleunigen das Baubewilligungsverfahren.
  • Die kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft stellt verschiedene Dokumente online bereit, die die Bearbeitung und die Zusammenarbeiten erleichtern.

Die jeweiligen Baugesuchsauflagen werden auf unserer Webseite unter den amtlichen Publikationen veröffentlicht.

Zugangsdaten erhalten Anstösser in Ihrer Anstössermitteilung per Briefpost oder werden auf Anfrage Interessierten ausgehändigt.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Bauamt Hochdorf.

Öffnungszeiten Bauamt Hochdorf

Wochentag

Vormittag

Nachmittag

Montag

08.30 – 11.45

geschlossen

Dienstag

08.30 – 11.45

geschlossen

Mittwoch

08.30 – 11.45

geschlossen

Donnerstag

08.30 – 11.45

geschlossen

Freitag

geschlossen

geschlossen